Da viele Terroristen logischerweise nur mit Prepaid-Karten ihre Anschläge u.a. vorher telefonisch planen oder abstimmen, soll nun ein neues Anti-Terror-Paket der Bundesregierung Abhilfe leisten – die Neufassung von Paragraph 111 des Telekommunikationsgesetzes wird nämlich ab 01.07.2017 in Kraft treten!
Ab Juli soll die Identifikationspflicht für die Anschaffung einer Prepaid-Karte greifen, d.h. der Kauf von Prepaid-Karten für Handys wird etwas komplizierter. Zukünftig erhält man ohne Personalausweis keine neue Prepaid-Karte für sein Handy.
Info: Die Aufladung ist wie gehabt auch ohne Vorzeigen seines Ausweises möglich 😉
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